Honorar
Als Privatversicherte/-er (mit Zusatztarif Heilpraktiker), Beihilfeversicherter oder Versicherter mit einer privaten Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, osteopathische Behandlungen im Rahmen der Heilkunde (Heilpraktiker) wahrzunehmen. Rechnungen erstelle ich auf Grundlage der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) unter Berücksichtigung Ihres individuellen Versicherungstarifs. Mein Honorar ist vollständig oder anteilig je nach gewähltem Tarif erstattungsfähig.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen inzwischen auch die Kosten für osteopathische Behandlungen. Dies geschieht in der Regel anteilig und gegebenenfalls auf der Basis einer Verordnung durch den Arzt (blaues Rezept). Der Honorarbetrag ist vom Patienten als Pauschalbetrag sofort zu begleichen. Eine Kostenerstattung kann vom Patienten direkt bei der Krankenkasse unter Vorlage der Rechnung beantragt werden. Meine Mitgliedschaft im VOD (Verband der Osteopathen Deutschland) gilt hierbei als das von Krankenkassen geforderte Qualitätssiegel. Informieren Sie sich bitte direkt und vorab bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden.
Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch-wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu begleichen.
Genaue Angaben zu meinen Honoraren erteile ich Ihnen gerne telefonisch.